Das Ministerium für Schule und Bildung hat am Mittwoch mitgeteilt, dass mit Wiederbeginn des Unterrichtes nach den Herstferien ab Montag, 26. Oktober, wieder eine generelle Maskenpflicht an Schulen gilt. Das bedeutet, dass eine Mund-Nase-Bedeckung nicht nur auf dem Schulhof und im Schulgebäude, sondern auch durchgehend während des Unterrichtes zu tragen ist. Eine Befreiung von dieser Pflicht durch die Schulleitung ist nur nach Vorlage eines aussagekräftigen ärztlichen Attestes möglich.
Wir bitten deshalb alle Eltern dafür zu sorgen, dass ihre Kinder mindestens eine Mund-Nase-Bedeckung mit zur Schule bringen. An langen Tagen kann es auch sinnvoll sein, eine Ersatzmaske dabei zu haben, falls die erste Maske zu stark durchfeuchtet sein sollte.