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Am 1. August 2019 ist das so genannte „Starke-Familien-Gesetz“ in Kraft getretetn. Damit entfällt für manche Eltern der Eigenanteil für das gemeinsame Mittagessen der Kinder in der Schule.
Das bedeutet:
Eltern, die Anspruch auf Leistungen vom Jobcenter, Märkischen Kreis etc. haben und einen entsprechenden Antrag stellen, zahlen keinen Eigenanteil mehr für das Mittagessen in der Mensa. Die Kinder können also – gegen Vorlage des Bewilligungsbescheides – kostenfrei in der Mensa essen. Die Kosten für das jeweilige Mittagessen rechnet die Schule mit den jeweiligen Behörden ab.