Liebe Eltern,
am Freitagmittag hat die Landesregierung entschieden, dass die Präsenzpflicht für den schulischen Unterricht ab kommenden Montag, 14. Dezember, aufgehoben ist. Einen entsprechenden Auszug mit dem Originaltext aus der eMail des Schulministeriums finden Sie unten. Für Sie bedeutet das:
- Für die Jahrgänge 8 bis 10 gibt es keinen Präsenzunterricht. Die Schülerinnen und Schüler werden im „Lernen auf Distanz“ unterrichtet.
- Für die Jahrgänge 5 bis 7 empfiehlt die Landesregierung, dass die Schülerinnen und Schüler zu Hause am „Lernen auf Distanz“ teilnehmen. Die Eltern entscheiden aber selbst über eine Befreiung vom Präsenzunterricht. Dafür müssen sie einen schriftlichen Antrag stellen (z.B. per eMail oder über die Sdui-App). Die Entscheidung ist endgültig, ein Wechsel zwischen Distanz- und Präsenzunterricht ist aus Gründen der Infektionsminimierung nicht möglich.
- Leistungen, die im Distanzunterricht erbracht werden, werden benotet.
- Am 21./22. Dezember sowie am 7./8. Januar findet kein Unterricht statt.
Damit das „Lernen auf Distanz“ möglichst reibungslos gelingen kann ist es wichtig, dass sowohl alle Schüler als auch die Eltern bei der Sdui-App registriert sind. Hierüber ist ein einfacher und aus datenschutzrechtlicher Sicht sicherer Austausch möglich. Sollten Sie oder Ihr Kind noch nicht registriert sein, holen Sie das bitte schnellstmöglich nach.
Mit freundlichen Grüßen und bleiben Sie und Ihre Familien gesund
Christiane Dickhut (Schulleiterin)
Auszug aus der Schulmail vom 11.12.2020
„In den Jahrgangsstufen 1 bis 7 können Eltern bzw. Erziehungsberechtigte ihre Kinder vom Präsenzunterricht befreien lassen.
Um das Verfahren angesichts der Kürze der Zeit zu vereinfachen, zeigen die Eltern bzw. Erziehungsberechtigten der Schule gegenüber schriftlich an, wenn sie von dieser Befreiung Gebrauch machen wollen. Sie geben dabei an, ab wann die Schülerin bzw. der Schüler ins Distanzlernen wechselt. Frühester Termin ist der 14. Dezember 2020. Ein Hin- und Her-Wechseln zwischen Präsenzunterricht und Distanzlernen ist nicht möglich. Dies ist mit Blick auf die Infektionsprävention nicht sinnvoll.
In den Jahrgangstufen 8 bis 13 wird Unterricht grundsätzlich nur als Distanzunterricht erteilt. Für Schülerinnen und Schüler mit einem Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung, der eine besondere Betreuung erfordert, muss diese in Absprache mit den Eltern oder Erziehungsberechtigten sichergestellt werden.
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Das Lernen und Arbeiten zu Hause, wie es von vielen Schülerinnen und Schülern im Frühjahr erstmals praktiziert wurde und für das es von den Schulen fortgeschriebene Konzepte gibt, gilt auch für diese besondere Woche zwischen dem 14. und dem 18. Dezember 2020.
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An den beiden Werktagen unmittelbar im Anschluss an das Ende der Weihnachtsferien (7. und 8. Januar 2021) findet kein Unterricht statt.“