Liebe Schülerinnen und Schüler,
liebe Eltern,
gestern Abend hat das Schulministerium folgende Informationen an die Schulen herausgegeben:
• Es besteht eine Testpflicht für alle am Schulleben beteiligten Personen.
• Schülerinnen und Schüler führen die Selbsttests ausschließlich in der Schule unter Aufsicht des schulischen Personals durch.
• Auch die Kinder, die in der Notbetreuung sind, müssen sich zweimal pro Woche selbst testen.
• Die Schulleiterin informiert das Gesundheitsamt über ein positives Testergebnis. Die betroffene Person darf in diesem Fall nicht mehr am Präsenzunterricht teilnehmen. Erst wenn ein negatives Testergebnis eines PCR-Tests vorgelegt werden kann, darf die Betroffene bzw. der Betroffene wieder am Schulbetrieb teilnehmen.
• Möchte jemand nicht an den Selbsttests teilnehmen, dann besteht die Möglichkeit, einen höchstens 48 Stunden alten Negativtest einer anerkannten Teststelle vorzulegen.
• Eltern haben die Verantwortung für den regelmäßigen Schulbesuch ihrer Kinder. Eine Nichtteilnahme am Präsenzunterricht kann zur Gefährdung des Schul- und Bildungserfolgs führen. Nichtgetestete Schülerinnen und Schüler haben keinen Anspruch auf ein individuelles Angebot des Distanzunterrichts. Die Lehrkräfte laden lediglich Aufgaben bei Sdui in die jeweiligen Fachgruppen hoch.
• Lediglich am Tag der Abschlussprüfung (ZP10) muss kein negatives Testergebnis vorgelegt werden. Die betroffenen Jugendlichen schreiben die Abschlussarbeiten räumlich getrennt von den anderen Schülerinnen und Schülern.
Mit großer Wahrscheinlichkeit wird im Märkischen Kreis in der nächsten Woche weiterhin für die Jahrgänge 5 bis 9 Distanzunterricht stattfinden.
Schöne Grüße
das Schulleitungsteam